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Wirtschaftsinfo: Freibetrag für investierte
Gewinne
Natürliche Personen, die den Gewinn eines
Betriebes gem § 4 Abs 3 (Einnahmen/Ausgabenrechnung) ermitteln, können
-ab der Veranlagung 2007- bei der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren
körperlichen Anlagegütern oder Wertpapieren gem § 14 Abs 5 Z 4
(Schuldverschreibungen) einen Freibetrag für investierte Gewinne bis zu 10
% des Gewinnes (ausgenommen Übergangsgewinne und Veräußerungsgewinne)
höchstens jedoch € 100.000 gewinnmindernd geltend machen. Der Höchstbetrag
von € 100.000 steht jedem Steuerpflichtigen im Kalenderjahr nur einmal zu.
Der Freibetrag für investierte Gewinne kann nur im Jahr der Anschaffung oder
Herstellung der Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden. Die Abschreibung
wird dadurch nicht berührt.
Voraussetzung für den Freibetrag ist, dass
im betreffenden Wirtschaftsjahr abnutzbare körperliche Anlagegüter mit
einer betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren angeschafft
oder hergestellt worden sind. Im Falle der Wertpapieranschaffung müssen die
Wertpapiere dem Anlagevermögen ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens 4
Jahre gewidmet werden.
Für die folgenden Wirtschaftsgüter steht
kein Freibetrag zu:
1) Gebäude
2) Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge
sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung
dienen
3) Luftfahrzeuge
4) Geringwertige Wirtschaftsgüter
5) Gebrauchte Wirtschaftsgüter
6) Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmer erworben werden, das unter
beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht. Dies ist der Fall, wenn der
Steuerpflichtige oder die Mitunternehmerschaft bei Beteiligungen an einer Personen-
oder Kapitalgesellschaft zu mindestens 20 % beteiligt ist (vgl § 228 UGB)
und einen berherrschenden Einfluss ausübt.
7) Wirtschaftsgüter, für die der Forschungsfreibetrag oder eine entsprechende
Prämie in Anspruch genommen wurde.
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Aktuelles/_start.htm
oder nehmen Sie Kontakt auf unter www.mk-consulting.at
Diese Information wurde zusammengestellt von
Mag. Michael Krichel
Unternehmensberater in Mauerbach
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