Ticker News


Geld vom Staat für Arbeitnehmer +
Änderungen für Kleinunternehmer

Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit. Das heißt Sie können noch bis 31.12.2006 Ihre Anträge rückwirkend inklusive dem Jahr 2001 einbringen. Der Antrag für jedes Kalenderjahr getrennt kann entweder elektronisch über FINANZOnline, mit dem Formular L1 per Post oder persönlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingebracht werden. Das Finanzamt bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Einlangens und führt eine Arbeitnehmerveranlagung durch. Dabei kommt es oft zu unerwarteten Rückzahlungen von zu viel bezahlten Steuern. Die Erledigung der Arbeitnehmerveranlagung durch das Finanzamt kann erst erfolgen, wenn alle Jahreslohnzettel oder sonstigen Meldungen (z.B. Arbeitslosenunterstützung) dort eingelangt sind.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung kann unter Beachtung der Wertgrenzen folgendes geltend gemacht werden:

* Werbungskosten
* Sonderausgaben
* Außergewöhnliche Belastungen
* Amtsbescheinigung und Opferausweise

Weitere Informationen finden Sie >hier.

Ab 1.1.2007 tritt eine neue Umsatzgrenze für Kleinunternehmer in Kraft. Die Grenze für Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes wird von € 22.000 auf € 30.000 angehoben. Durch die Änderungen der Wertgrenzen ergibt sich ab 1.1.2007 folgende Rechtslage:

1. bis € 22.000 Jahresumsatz = Kleinunternehmer oder bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung quartalsweiser Voranmeldezeitraum

2. € 22.000 bis € 30.000 Jahresumsatz = Kleinunternehmer oder bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung monatlicher Voranmeldungszeitraum

3. über € 30.000 Jahresumsatz = kein Kleinunternehmer, jedenfalls monatlicher Voranmeldungszeitraum.

Weitere Informationen finden Sie >hier.

Diese Information wurde zusammengestellt von
Mag. Michael Krichel
Unternehmensberater in Mauerbach