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Geld vom Staat für Arbeitnehmer +
Änderungen für Kleinunternehmer
Für den Antrag auf Durchführung einer
Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit. Das heißt
Sie können noch bis 31.12.2006 Ihre Anträge rückwirkend inklusive
dem Jahr 2001 einbringen. Der Antrag für jedes Kalenderjahr getrennt kann
entweder elektronisch über FINANZOnline, mit dem Formular L1 per Post oder
persönlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingebracht werden. Das Finanzamt
bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Einlangens und führt eine
Arbeitnehmerveranlagung durch. Dabei kommt es oft zu unerwarteten Rückzahlungen
von zu viel bezahlten Steuern. Die Erledigung der Arbeitnehmerveranlagung durch
das Finanzamt kann erst erfolgen, wenn alle Jahreslohnzettel oder sonstigen Meldungen
(z.B. Arbeitslosenunterstützung) dort eingelangt sind.
Bei
der Arbeitnehmerveranlagung kann unter Beachtung der Wertgrenzen folgendes geltend
gemacht werden:
* Werbungskosten
* Sonderausgaben
* Außergewöhnliche Belastungen
* Amtsbescheinigung und Opferausweise
Weitere Informationen finden Sie >hier.
Ab 1.1.2007 tritt eine neue Umsatzgrenze für
Kleinunternehmer in Kraft. Die Grenze für Kleinunternehmer im Sinne
des Umsatzsteuergesetzes wird von € 22.000 auf € 30.000 angehoben. Durch
die Änderungen der Wertgrenzen ergibt sich ab 1.1.2007 folgende Rechtslage:
1. bis € 22.000 Jahresumsatz = Kleinunternehmer
oder bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung quartalsweiser Voranmeldezeitraum
2. € 22.000 bis € 30.000 Jahresumsatz
= Kleinunternehmer oder bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung monatlicher
Voranmeldungszeitraum
3. über € 30.000 Jahresumsatz = kein
Kleinunternehmer, jedenfalls monatlicher Voranmeldungszeitraum.
Weitere Informationen finden Sie >hier.
Diese Information wurde zusammengestellt
von
Mag. Michael Krichel
Unternehmensberater in Mauerbach
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