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Fahren mit Licht am Tag
Ab 15. November müssen alle Kraftfahrzeuge
im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen mit Licht fahren. Erlaubt sind normales
Abblendlicht, Abblendscheinwerfer alleine und Tagfahrleuchten mit verminderter
Idensität.
Nicht erlaubt ist das Fahren mit Begrenzungslicht, Fernlicht und Nebelscheinwerfer.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sowie in Tunnels muss aber weiterhin in jedem
Fall das Abblendlicht eingeschaltet werden, damit die anderen Lichter ebenfalls
aktiv sind.
Nachgerüstet dürfen nur jene Leuchten werden, welche EU-konform mit
einem ECE Prüfzeichen versehen sind. Diese Leuchten erfordern keine behördliche
Genehmigung, wenn sie lt. KFG innerhalb der zulässigen Positionen montiert
werden.
Jetzt kann man auch erfahren, wo es billigen Sprit gibt. Der ÖAMTC hat eine
Internetseite erstellt, welche durch 4.000 "Spritpreismelder" laufend
aktualisiert wird.
Zur Spritdatenbank kommen Sie >hier.
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