Ticker News


Fahren mit Licht am Tag

Ab 15. November müssen alle Kraftfahrzeuge im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen mit Licht fahren. Erlaubt sind normales Abblendlicht, Abblendscheinwerfer alleine und Tagfahrleuchten mit verminderter Idensität.

Nicht erlaubt ist das Fahren mit Begrenzungslicht, Fernlicht und Nebelscheinwerfer. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sowie in Tunnels muss aber weiterhin in jedem Fall das Abblendlicht eingeschaltet werden, damit die anderen Lichter ebenfalls aktiv sind.

Nachgerüstet dürfen nur jene Leuchten werden, welche EU-konform mit einem ECE Prüfzeichen versehen sind. Diese Leuchten erfordern keine behördliche Genehmigung, wenn sie lt. KFG innerhalb der zulässigen Positionen montiert werden.

Jetzt kann man auch erfahren, wo es billigen Sprit gibt. Der ÖAMTC hat eine Internetseite erstellt, welche durch 4.000 "Spritpreismelder" laufend aktualisiert wird.

Zur Spritdatenbank kommen Sie >hier.